Satzungen: Gemeinde Neckartenzlingen


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Satzungen

Hauptbereich

Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen

Die Gemeinden Altdorf, Altenriet, Neckartenzlingen und Schlaitdorf haben am 10. Dezember 1971 bzw. 14. Dezember 1971 eine Verbandssatzung zur Bildung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen auf Grund von § 72 a GO (alt) in der Fassung vom 26. März 1968 und des § 15 des Gesetzes zur Vereinheitlichung und Ordnung des Schulwesens (SchVOG) i.V. mit § 6 Abs. 1 des Zweck-verbandsgesetzes vom 24. Juli 1963 (Ges.Bl. S. 114) vereinbart.

Satzung des Gemeindeverwaltungsverbandes (PDF-Dokument, 186,05 KB, 01.08.2024)

Neue Verwaltungsgebührensatzung 2024

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) § 60 Absatz 1 des GemO und § 5 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) hat die Verbandsversammlung der Gemeindeverwaltungsverbands Neckartenzlingen am 26. Juni 2024 folgende Satzung beschlossen:Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) § 60 Absatz 1 des GemO und § 5 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) hat die Verbandsversammlung der Gemeindeverwaltungsverbands Neckartenzlingen am 26. Juni 2024 folgende Satzung beschlossen:

Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) des Gemeindeverwaltungsverbands Neckartenzlingen vom 26. Juni 2024 als .pdf-Datei (PDF-Dokument, 277,17 KB, 03.07.2024)