Standesamt: Gemeinde Neckartenzlingen


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Standesamt

Hauptbereich

Standesamtsverband Neckartenzlingen

Das Standesamt begleitet einen jeden Menschen von der Geburt über die Hochzeit bis zum Tod. Jeder wichtige Schritt wird hier festgehalten und beurkundet.
Neben Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen gehören auch Anträge auf Einbürgerungen, Kirchenaustritte sowie behördliche Namensänderungen zu der Aufgabenpalette des Standesamtes.

Wer den Bund fürs Leben schließen möchte, sollte rechtzeitig mit den Planungen beginnen. Schließlich sind vor, während und nach der standesamtlichen Trauung viele Formalitäten zu erledigen.
Als Service gibt es eine Checkliste für die Vorbereitungsphase sowie für die Zeit nach der Heirat.

Die wichtigsten Informationen zu den möglichen Räumlichkeiten, einer standesamtlichen Trauung in unserem Bezirk erhalten Sie hier.

Für Ihren schönsten Tag im Leben bieten wir sowohl unter der Woche als auch an Samstagen Trautermine an.

Samstagstrauungen:

  • Samstagszuschlag: 210, 00 €

Informationen zum Thema "Kirchenaustritt"

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

für einen Kirchenaustritt gibt es leider kein vorgefertigtes Dokument, welches wir Ihnen aushändigen oder Sie online ausfüllen können.
Ein Kirchenaustritt muss persönlich vor einem Standesbeamten erfolgen.

Bitte kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung unter: E-Mail-Adressestandesamt(@)gvv-neckartenzlingen.de

Um Ihren Kirchenaustritt entsprechend vorbereiten zu können, bitten wir Sie bereits bei Ihrer Terminanfrage folgende Daten mit anzugeben:

  • Ihren kompletten Namen
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre postalische Anschrift
  • Ihre Religionszugehörigkeit
 

Hinweis:
Sollten Sie wieder einer Religionsgemeinschaft beitreten wollen, müssen Sie sich hierfür entsprechend mit dem zuständigen Pfarramt für einen sogenannten „Kircheneintritt“ in Verbindung setzen.

Wo können wir heiraten?

Wer beim Standesamtsverband Neckartenzlingen den Bund fürs Leben schließen möchte, kann zwischen verschiedenen Räumlichkeiten wählen. 
Nach der Zusammenlegung der Standesämter zum 01.04.2019, besteht dennoch für Sie als Brautpaar die Möglichkeit, in Ihrem Wohnort heiraten zu können.

In unseren 6 Gemeinden stehen Ihnen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:

Altdorf:
Trauzimmer, bis 25 Personen
Saal, bis 60 Personen + zusätzliche Gebühr bei der Gemeinde anfragen
Hinweis: Alle weiteren Details, sowie das Informationsblatt für die Saalmiete erhalten Sie über diesen Link der Gemeinde Altdorf (PDF-Datei).

 

Altenriet:
Trauzimmer, bis 30 Personen
Saal, bis 60 Personen + zusätzliche Gebühr bei der Gemeinde anfragen

Bempflingen:
Trauzimmer, bis 20 Personen

Neckartailfingen:
Trauzimmer, bis 20 Personen

Neckartenzlingen:
Trauzimmer, bis 30 Personen

Schlaitdorf:
Trauzimmer, bis 25 Personen

Die Personenanzahlen sind jeweils auf die Gästeanzahl bezogen.
Dies bedeutet, es sind zusätzlich 4 Plätze für Sie als Brautpaar und 2 Trauzeugen gegeben.

Wir bieten Ihnen ebenfalls 1x im Monat im Zeitraum April – Oktober Samstagstrauungen an.
Bitte Fragen Sie diese Termine direkt auf dem Standesamt an.

Um in unserem Standesamtsbezirk zu heiraten, muss man nicht unbedingt hier wohnen.
Auswärtige melden zunächst die Eheschließung im Standesamt ihres Wohnortes an. Anschließend wenden Sie sich an den Standesamtsverband Neckartenzlingen um das weitere Vorgehen Ihrer Eheschließung zu besprechen.

Für weitere Informationen zu den Räumlichkeiten und zur Anmeldung der standesamtlichen Trauung können Sie uns per E-Mail unter E-Mail-Adressestandesamt(@)gvv-neckartenzlingen.de kontaktieren.

Bilder der Trausäle

Die standesamtliche Trauung

Vor Ihrer standesamtlichen Trauung benötigen Sie eine Anmeldung der Eheschließung.
Diese wird immer an Ihrem Wohnsitzstandesamt durchgeführt.
Für Ihre notwendigen Unterlagen kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Standesamt.

Für die Gemeinden Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Neckartailfingen, Neckartenzlingen und Schlaitdorf ist der Standesamtsverband Neckartenzlingen, mit seinem Sitz in Neckartailfingen, Nürtinger Straße 2 zuständig.
Bitte kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch oder per Email.

Wir senden Ihnen anschließend ein Merkblatt mit Ihren erforderlichen Unterlagen zu.
Diese geben Sie bitte bei uns / Ihrem Wohnsitzstandesamt ab. Nach der Überprüfung Ihrer Unterlagen wird mit Ihnen ein Termin zur Anmeldung Ihrer Eheschließung vereinbart.

Eine Anmeldung der Eheschließung ist in der Regel 6 Monate gültig, bei ausländischen Staatsangehörigen gelten unter Umständen kürzere Fristen.

Eine Reservierung des Wunschtrautermins ist erst mit der Anmeldung Ihrer Eheschließung möglich. Ihre Eheschließung selbst kann auch bei einem anderen Standesamt, als dem des Wohnsitzes stattfinden.

 

Kosten:

Findet Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt statt:

  • 40,00 € für die Anmeldung der Eheschließung
  • 80,00 € für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung
  • 30,00 € zusätzlich, wenn Ihre Eheschließung nicht bei Ihrem Wohnsitzstandesamt stattfindet
  • Für Samstagstrauungen: zusätzlich 210,00 €
  • 12,00 € für Urkunden / beglaubigte Abschriften
  • Bei uns können Sie auch Stammbücher erwerben:
    kleines Stammbuch 25,00 €
    großes Stammbuch 35,00 €
     

Namensführung in der Ehe

Das deutsche Namensrecht sieht für Ehepaare zwei Möglichkeiten vor.

Ehepaare können

  • ihre bisherigen Namen beibehalten (getrennte Namensführung)
  • bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt den Geburtsnamen oder
    den zur Zeit der Erklärung geführten Namen eines der Ehepartner zum Ehenamen
    (gemeinsamen Familiennamen) bestimmen

Wird zum Zeitpunkt der Namensbestimmung der Name aus einer früheren Ehe geführt, kann dieser zum Ehenamen bestimmt werden. Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.

Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern.
Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, müssen sie bei der Geburt des ersten Kindes bestimmen, ob das Kind als Geburtsnamen den Namen des Vaters oder der Mutter erhalten soll.
Diese Erklärung gilt dann auch für die weiteren Kinder.

Info:
Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (Bsp. für die Namensführung von ausländischen Eheschließenden oder wenn vor der Eheschließung geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind). Lassen Sie sich in diesen Fällen gerne bei Ihrem Standesamt beraten.

Heiraten im Ausland

In Deutschland werden Ehen anerkannt, wenn sie im Ausland rechtsgültig geschlossen wurden. Die Eheschließungsvoraussetzungen müssen vorliegen und die Ehe muss in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen Staat vorgeschrieben ist.

Um eine im Ausland geschlossene Ehe Nachbeurkunden zu lassen, informieren Sie sich bitte auf Ihrem Standesamt, welche Unterlagen hierfür benötigt werden.

Ausländische Heiratsurkunden werden im Inland möglicherweise erst nach einer amtlichen Überbeglaubigung durch die ausländische Behörde (Apostille) oder nach Legalisation durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung anerkannt.

Bitte beachten Sie auch zur Namensführung in der Ehe müssen häufig noch in Deutschland auf dem Standesamt Erklärungen abgegeben werden, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten, über die Namensführung in der Ehe, bestehen.
 

Checkliste: Vor der Hochzeit / nach der Hochzeit

Vor der Hochzeit:

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, sich das Ja-Wort zu geben, kommen Ihnen nach der ersten Freude, sicherlich einige Fragen in den Kopf.

Eine standesamtliche Eheschließung kann 6 Monate vorher angemeldet werden. Sollten Sie anschließend eine kirchliche oder freie Trauung planen, wenden Sie sich hierfür bitte an Ihre Kirchengemeinde oder an einen freien Trauredner.

Eine kirchliche oder freie Trauung löst das Standesamt nicht ab.
Um gesetzlich verheiratet zu sein, kommen Sie leider nicht um das Standesamt drum rum.

Gerne dürfen Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um ein Merkblatt für die erforderlichen Unterlagen zur Eheanmeldung anzufordern.

Wir haben für Sie eine kurze Checkliste erstellt, dieser können Sie entnehmen, was Sie in den 6 Monaten vor Ihrer Eheschließung beachten sollten:

Sechs Monate vor Ihrer Eheschließung

  • Termin zur Eheschließung wählen und mit Eltern, Freunden und gegebenenfalls Trauzeugen oder Trauzeuginnen abstimmen
     
  • Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Termin beim Standesamt des Wohnsitzes angemeldet werden.
    Welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, erfahren Sie auf jedem Standesamt.
     
  • Wunschtermin beim Standesamt anfragen, vor allem in der „Hauptsaison“ (zwischen Mai und Oktober).
     
  • Bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung werden Sie über die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe unterrichtet und es wird ggf. gleich ein Traugespräch stattfinden.
    Hier wird mit Ihnen der Ablauf einer standesamtlichen Trauung besprochen.   
     
  • Bei einer kirchlichen Trauung: Besprechungstermin für die kirchliche Trauung vereinbaren.
    Erkundigen Sie sich, welche Vorbereitungen von Ihnen erwartet werden und welche Dokumente (z.B. Taufschein) Sie vorlegen müssen.
     
  • Wo soll gefeiert werden? Den Ort und vielleicht ein Hotel oder Restaurant auswählen. Lassen Sie sich Menüvorschläge unterbreiten und stellen Sie einen Kostenplan auf.
     
  • Vorläufige Gästeliste erstellen
 

Nach der Hochzeit:

Durch die Eheschließung können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben.
Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen.
Sie finden in der Anlage einige Informationen, an welche Stellen Sie sich wenden sollten.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und ggf. der Adresse in Ihren Ausweisdokumenten. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihr Einwohnermeldeamt.

Für die Änderung Ihrer Fahrzeugpapiere können Sie sich an das Einwohnermeldeamt oder Ihre Zulassungsstelle wenden.

Bitte beachten: Konfettiwurf verboten!

Liebes Brautpaar,

wir möchten Sie bitten, ihre Hochzeitsgäste darüber zu informieren, dass bei einer standesamtlichen Trauung

- keine Konfettikanonen
- kein Reis
- keine Streublumen 
- oder ähnliche Materialien

abgefeuert oder geworfen werden dürfen!
Dies gilt für den gesamten Bereich um und am jeweiligen Standesamt des Standesamtsverbandes Neckartenzlingen.  

Um dennoch eine schöne Kulisse für Ihre Fotos zu bilden, können Sie gerne Seifenblasen verwenden.

Wir weisen darauf hin, sollte dennoch etwas geworfen oder anderweitig Müll produziert werden, muss dieser vom Verursacher umgehend entfernt werden.
Sollte die Verschmutzung nicht komplett beseitig werden, würden wir es bedauern, dem Brautpaar die Reinigungskosten in Rechnung stellen zu müssen.  
Bitte bedenken Sie, dass jede Traugesellschaft ein sauberes Ambiente nach dem Ja-Wort verdient hat!

Ihr Team des Standesamtsverbandes Neckartenzlingen

Kontakt

Ansprechpartner

Frau Schieber
Standesamt Zimmer 1
Nürtinger Straße 2
72666 Neckartailfingen

Telefonnummer: 07127 1801-61
E-Mail-AdresseE-Mail schreiben

Frau Kaiser
Standesamt Zimmer 1
Nürtinger Straße 2
72666 Neckartailfingen

Telefonnummer: 07127 1801-62
E-Mail-AdresseE-Mail schreiben

Für das Standesamt gelten folgende Faxnummer sowie E-Mail-Adresse:
Faxnummer: 07127 1801-69
E-Mail-AdresseE-Mail schreiben

 

Öffnungszeiten Standesamt:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 16:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Für Terminvereinbarungen können Sie uns auch gerne unter E-Mail-Adressestandesamt(@)gvv-neckartenzlingen.de kontaktieren.