Gutachterausschuss: Gemeinde Neckartenzlingen


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Gutachterausschuss

Hauptbereich

Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“

Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ ist seit 1. Juli 2021 Ihr unabhängiges Sachverständigengremium und Ihr Ansprechpartner in Sachen Immobilienbewertung für die Großen Kreisstädte Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aich­wald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsver­band Neckartenzlingen.
 

NEUE HOMEPAGE DES ZWECKVERBANDES

Nach langer technischer, optischer und inhaltlicher Überarbeitung ersetzt der neue Internetauftritt ab sofort die bisherige Baustellenseite, welche ab sofort unter dem Link www.gutachterausschuss-lkes.de erreichbar ist. Die Seite wurde „responsive“ designed - dies bedeutet, sie passt ihr Erscheinungsbild automatisch dem jeweiligen (mobilen) Endgerät und seiner Bildschirmgröße an.

Auf der Homepage sind alle Informationen rund um den Zweckverband bedündelt: Sie finden Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner, erhalten Auskünfte zu unserem Aufgaben- und Leistungsspektrum, sowie einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachten zum Download, uvm.

Ab 30.06.2022 werden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für alle 40 Verbandsstädte und Verbandsgemeinden veröffentlicht und können unter dem Link www.gutachterausschuss-lkes.de/leistungen/bodenrichtwerte eingesehen werden.

 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Entdecken unserer neuen Webseite. Selbstverständlich freuen wir uns über Ihr Feedback und sind für Anregungen genauso dankbar wie für Lob oder Kritik.

 

Telefon:           Telefonnummer: 07022 / 24234-0 (Zentrale)

E-Mail:              E-Mail-Adresseinfo(@)gua-lkes.de

Ansprechpartner / Telefonverzeichnis (als pdf-Datei (PDF-Dokument, 402,12 KB, 06.05.2022))

Link zu den Bodenrichtwerten
 

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an:

Gemeinsamer Gutachterausschuss
im Landkreis Esslingen
Ohmstraße 16
72622 Nürtingen

 

AKTUELLES ZUR GRUNDSTEUERREFORM

Am 04.11.2020 hat der Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg verabschiedet. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab. Die Neuregelung greift für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025.

Beim modifizierten Bodenwertmodell basiert die Bewertung im Wesentlichen auf zwei Kriterien - der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander mul­tipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Das Bewertungsergebnis ist der Grundsteuerwert, der den verfassungswidrigen Einheitswert künftig ersetzt.

Eine Modifizierung der reinen Bodenwertsteuer (Grundsteuerwert) erfolgt anschließend bei Anwendung der Grundsteuermesszahl. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke erfolgt ein Ab­schlag in Höhe von 30 Prozent. Dies ergibt den Grundsteuermessbetrag.

Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz (wird für 2025 neu bestimmt) der Gemeinde/Stadt multipliziert. Die daraus resultierende tatsächlich zu zahlende Grundsteuer wird von der Gemeinde/Stadt mit Steuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. In Zeit­abständen von 7 Jahren sollen die Grundsteuerwerte und die Grundsteuermessbeträge aktualisiert werden.

Um eine zügige Umsetzung sicherzustellen, werden die Steuerpflichtigen 2022 von der Finanzverwal­tung aufgefordert, Angaben zu ihrem Grundbesitz einzureichen. Grundlage für die Bewertung sind die von den Gutachterausschüssen zum 01.01.2022 zu ermittelnden und zu veröffentlichenden Boden­richtwerte. Die Veröffentlichung erfolgt zum 30.06.2022.

Aus den Angaben werden Grundsteuerwert und Steuermessbetrag ermittelt und den Steuerpflichtigen per Bescheid mitgeteilt. Die Kommunen erhalten diese Daten ebenso, berechnen auf dieser Basis den kommunalen Hebesatz und versenden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 an die Steuer­pflichtigen.

Verlässliche Auskünfte über die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer können erst im Laufe des Jahres 2024 bei der zuständigen Gemeinde/Stadt erfragt werden.

Grundstückswert - Ermittlung beantragen

Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (z.B. Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen:

  • bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
  • unbebaute Grundstücke
  • unbebaute oder bebaute Grundstücksteile
  • grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte)
  • Eigentumswohnungen

In Baden-Württemberg stellen die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswerte amtlich fest. Auch freie Sachverständige und andere Stellen können Verkehrswertgutachten anfertigen. Im Landkreis Esslingen ist hierfür seit 01.07.2021 der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ zuständig.

Voraussetzungen

Das zu bewertende Grundstück muss innerhalb des Gebietes des Zweckverbands des Gutachterausschusses des Landkreises Esslingen liegen.

Antragsberechtigt aus dem privaten Bereich sind nur

  • Eigentümer,
  • ihnen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte),
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück und
  • Pflichtteilsberechtigte

Hinweis: Kaufinteressenten haben kein Antragsrecht.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Der Antrag muss zumindest die Antragsberechtigung deutlich machen und erkennen lassen, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück bewertet werden soll. Ein entsprechendes Antragsformular kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses angefordert werden.
Nicht bewertet werden kann vom Gutacherausschuss der Wert von Forst (Hochbestand). Wenn Sie also ein Verkehrswertgutachten ausschließlich über zum Beispiel ein bewaldetes Grundstück benötigen, so wenden Sie sich bitte an einen freien Forstsachverständigen.
Das Gutachten wird schriftlich erstattet. Eine Abschrift des Gutachtens wird dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn eine andere Person den Antrag auf Wertermittlung gestellt hat.
Die Gutachten der Gutachterausschüsse haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Bei der Ermittlung des Verkehrswerts werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:

  • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, der sogenannte Wertermittlungsstichtag
  • die rechtlichen Gegebenheiten (Entwicklungszustand sowie beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand des Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht)
  • die tatsächlichen Eigenschaften und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks (Grundstücksgröße und -gestalt, Bodenbeschaffenheit, Bebauung)
  • Lage des Grundstücks 

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (ein Antragsformular finden Sie unter www.gutachterausschuss-lkes.de)
  • aktueller Grundbuchauszug
  • Einverständniserklärung des Eigentümers, falls der Antragsteller nicht Eigentümer ist
  • gegebenenfalls anderweitiger Nachweis über die Antragsberechtigung (Erbnachweis usw.)
  • aktuelle Baupläne mit entsprechenden Grundflächenberechnungen
  • Miet- und Nutzungsverträge und sonstige Verträge

Kosten/Leistung

Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren erhoben. Die anfallenden Gebühren richten sich insbesondere nach dem durch das Gutachten ermittelten Wert und werden nach der jeweils gültigen Gutachterausschussgebührensatzung berechnet.