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Grundsteuerbescheide für das Jahr 2024 wurden zugestellt
icon.crdate15.01.2024
Den Grundstückseigentümern wurden in den letzten Tagen die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2024 zugestellt.
Den Grundstückseigentümern wurden in den letzten Tagen die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2024 zugestellt.
Wichtiger Hinweis:
Die aktuell zugestellten Bescheide behalten ihre Gültigkeit solange keine Änderungen am Grundbesitz, an den Eigentumsverhältnissen oder am örtlichen Hebesatz eintreten.Bitte überprüfen Sie Ihren Bescheid und beachten Sie dabei folgende Punkte:
Anschrift, Name
Ist ihre Anschrift noch aktuell? Gab es zwischenzeitlich eine Namensänderung (z. B. durch Heirat etc.)? Falls Änderungen vorgenommen werden müssen, teilen Sie uns diese bitte mit.
Fälligkeiten beachten
Die Grundsteuer ist grundsätzlich in vier gleichen Raten jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres zu entrichten. Für Kleinbeträge gelten die jeweils aufgeführten Fälligkeiten.
Bitte geben Sie bei jeder Zahlung unbedingt das Buchungszeichen an. Dies ist notwendig, da die Zahlungseingänge automatisiert verbucht werden und nur so gewährleistet ist, dass Ihre Zahlung korrekt zugeordnet wird.
Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann die Grundsteuer auch als einmalige Zahlung zum 01.07. eines jeden Jahres geleistet werden. Systembedingt tritt die Änderung erst im Jahr nach der Antragsgenehmigung in Kraft.
SEPA – Basislastschriftmandat
Wenn Sie der Gemeindekasse ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, erfolgt die Abbuchung des fälligen Steuerbetrages zum jeweiligen Fälligkeitstermin.
Falls Sie bisher nicht am Verfahren SEPA-Basislastschriftmandat teilgenommen haben und künftig die fälligen Grundsteuerbeträge abbuchen lassen wollen, können Sie das Formular zur Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandats von dem für Sie zuständigen Rathaus erhalten.
Unterjähriger Verkauf des Eigentums?
Nach dem Grundsteuergesetz (öffentliches Recht) gilt für die Zurechnung des Eigentums der Stichtag 01. Januar eines Jahres. Wer zu diesem Zeitpunkt grundbuchrechtlicher Eigentümer eines Grundstücks ist, ist gegenüber der Gemeinde zur ganzjährigen Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Erst ab dem folgenden Jahr ist der neue Eigentümer gegenüber der Gemeinde als Steuerschuldner zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.
Wenn Sie im Kaufvertrag (Privatrecht) eine andere Regelung vereinbart haben, muss zwischen Verkäufer und Käufer ein finanzieller Ausgleich der anteiligen Grundsteuer vorgenommen werden.
Sollten Sie Ihr Eigentum im vergangenen Jahr verkauft haben und dennoch als Steuerpflichtiger für das aktuelle Jahr festgesetzt worden sein, so erhalten Sie automatisch einen geänderten Grundsteuerbescheid, sobald die neuen Eigentumsverhältnisse vom zuständigen Finanzamt an uns übermittelt wurden. Zuviel bezahlte Grundsteuer wird in diesem Fall zurückerstattet.
Fragen zur Bewertung Ihres Grundbesitzes?
Die Höhe der Grundsteuer beruht unter anderem auf dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamts. Da uns keine Informationen darüber vorliegen wie das Finanzamt die jeweilige Bewertung vornimmt, müssen Sie sich bei Fragen dazu direkt mit der Bewertungsstelle des Finanzamtes Nürtingen in Verbindung setzen (Telefonnummer: 07022/709-583)
Weitere Fragen zur Grundsteuer werden Ihnen gerne durch das Steueramt beim Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen, Telefon Telefonnummer: 07127/1801-56 (für Neckartenzlingen, Altdorf, Altenriet und Schlaitdorf), beantwortet.