Neuigkeiten: Gemeinde Neckartenzlingen


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Neuigkeiten

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Öffentliche Bekanntmachung

icon.crdate22.06.2022

20. Änderung (Altdorf) des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen

20. Änderung (Altdorf) des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen

Aufstellungsbeschluss nach §2 Abs.1 BauGB

  

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen hat am 18.05.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von §2 Abs.1 BauGB i.V. mit §1 Abs.8 BauGB beschlossen den Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen zu ändern.

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung einer neuen Gemeinbedarfsfläche zur Erweiterung der Schule und der Errichtung einer Einfeldsporthalle sowie die Umwandlung einer gemischten Baufläche in eine Gemeinbedarfsfläche zur Klarstellung des Nutzungen Schule und Kindergarten.

 

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Altdorf, im Bereich der Schule und wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden: durch die Flurstücke Nr. 484, 485 und 486 im Gewann Käppelesäcker, die teilweise in den Planbereich einbezogen sind,
  • im Osten: durch das Flurstück Nr. 487 und 489 im Gewann Käppelesäcker, die bebauten Grundstücke Stuttgarter Straße 37 und 39 und die Stuttgarter Straße,
  • im Süden: durch die Neckartenzlinger Straße,
  • im Westen: durch das Flurstück Nr. 483/1 im Gewann Käppelesäcker und das Grundstück Neckartenzlinger Straße 8.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Planunterlagen. Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Anlagen kann in der Zeit vom 04.07.2022 bis 05.08.2022 im Rathaus in Neckartenzlingen, Planstraße 2, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.gvv-neckartenzlingen.de und im zentralen Internetportal des Landes eingestellt.

Für den Planbereich ist der Lageplan zum Vorentwurf der 20. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 30.03.2022 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt.

gez.
Melanie Braun
Vorsitzende des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen