Der Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen ist der Zusammenschluss der Gemeinden Altdorf, Altenriet, Bempflingen mit Kleinbettlingen, Neckartailfingen, Neckartenzlingen und Schlaitdorf zur Erfüllung von verschiedenen Verwaltungsaufgaben.
Der Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen ist der Zusammenschluss der Gemeinden Altdorf, Altenriet, Bempflingen mit Kleinbettlingen, Neckartailfingen, Neckartenzlingen und Schlaitdorf zur Erfüllung von verschiedenen Verwaltungsaufgaben.
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Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen hat in öffentlicher Sitzung am 24.05.2023 den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer neuen gemischten Baufläche, einer neuen Wohnbaufläche und einer neuen Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindergarten im Bereich „Heeräcker“ in Altenriet gebilligt und beschlossen den Planentwurf nach §3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Altenriet im Gewann Heeräcker, zwischen dem noch nicht entwickelten Gewerbegebiet „Öschle III“ und dem noch nicht entwickelten Wohngebiet „Hausäcker“. Es umfasst die gesamten Flächen, die durch die in diesem Bereich bislang bestehende Gärtnerei genutzt werden.
Für den Planbereich ist der Lageplan zum Entwurf der 21. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 24.05.2023 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 24.05.2023 wird mit Begründung, Umweltbericht und Anlagen, sowie vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 12.06.2023 bis 14.07.2023 (Auslegungsfrist) im Rathaus in Neckartenzlingen, Planstraße 2, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr,
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 16:00 - 18:30 Uhr,
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr,
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr,
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Informationen über
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. §7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Neckartenzlingen,
gez.
Melanie Braun
Vorsitzende des GVV Neckartenzlingen
Anlagen: (pdf-Datei)