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Öffentliche Bekanntmachung
21. Änderung (Altenriet) des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
Aufstellungsbeschluss nach §2 Abs.1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen hat am 16.11.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von §2 Abs.1 BauGB i.V. mit §1 Abs.8 BauGB beschlossen den Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen zu ändern.
Ziel der Planung ist die Ermöglichung einer städtebaulich geordneten Wohn- und Mischbebauung, sowie Bereitstellung einer Erweiterungsfläche für den Kindergarten in der Gemeinde Altenriet. Die künftige Bebauung soll sich dem umgebenden Landschaftsraum und der Umgebungsbebauung anpassen.
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Altenriet im Gewann Heeräcker, zwischen dem noch nicht entwickelten Gewerbegebiet „Öschle III“ und dem noch nicht entwickelten Wohngebiet „Hausäcker“. Es umfasst die gesamten Flächen, die durch die in diesem Bereich bislang bestehende Gärtnerei genutzt werden.
Für den Planbereich ist der Lageplan zum Vorentwurf der 21. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 27.09.2022 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Planunterlagen. Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung kann in der Zeit vom 02.01.2023 bis 03.02.2023 im Rathaus in Neckartenzlingen, Planstraße 2, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.gvv-neckartenzlingen.de eingestellt.
Neckartenzlingen,
gez.
Melanie Braun
Vorsitzende des GVV Neckartenzlingen