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Pressemitteilung: Bodenrichtwerte
Information zu den neuen Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2022
Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“
informiert:
Zur Berechnung der neuen Grundsteuer ab dem Jahr 2025 müssen
Grundstückseigentümer bis zum 31. Oktober 2022 eine „Feststellungserklärung“ für
die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 01. Januar 2022 bei ihrem zuständigen
Finanzamt per ELSTER abgeben. Hierfür benötigt die Finanzverwaltung
insbesondere Angaben zur Flächengröße, als auch zum Bodenrichtwert eines
Grundstücks.
Frühestens ist dies jedoch ab dem 01. Juli 2022 möglich: Auch wenn der für das
Finanzamt maßgebliche Bodenrichtwert den Stichtag zum 01. Januar 2022 vorgibt,
werden die geltenden Bodenrichtwerte zu diesem Stichtag aber vom Zweckverband
Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen erst bis Ende Juni 2022
ermittelt und ab 30.06.2022 veröffentlicht. Daher ist vor diesem Zeitpunkt keine für
die Grundsteuerreform relevante Information zu einem Bodenrichtwert erhältlich!
Derzeit müssen die Betroffenen also noch nichts unternehmen, auch eine
Kontaktaufnahme mit dem Gemeinsamen Gutachterausschuss ist aktuell nicht nötig.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt zwar die Grundlagen, erteilt
aber derzeit keine Auskünfte. Die für die Feststellungserklärung benötigten
Bodenrichtwerte stehen nicht vor Juli 2022 zur Verfügung.
Die Bodenrichtwerte werden ab dem 30.06.2022 direkt über die Homepage des
Gemeinsamen Gutachterausschusses veröffentlicht und können unter
www.gutachterausschuss-lkes.de eingesehen werden.
Download
Die lange Version der Pressemitteilung können Sie hier (PDF-Datei) als PDF herunterladen.