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Öffentliche Bekanntmachung
icon.crdate03.07.2024
22. Änderung (Neckartenzlingen) des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
Öffentliche Bekanntmachung
22. Änderung (Neckartenzlingen) des Flächennutzungsplanes des
Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
Aufstellungsbeschluss nach §2 Abs.1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen hat am 26.06.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von §2 Abs.1 BauGB i.V. mit §1 Abs.8 BauGB beschlossen den Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen zu ändern.
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung wurde beschlossen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Fläche der Verkehrsinseln im Bereich der Ausfahrt B312/L1208b.
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Neckartenzlingen, südlich der Ortslage und nordwestlich des Gewerbegebietes Schleieräcker (Fa. Adler). Es umfasst die beiden Verkehrsgrüninseln im Bereich der Anschlussstelle der L1208b (Metzinger Straße) an die Bundesstraße B312. Die Fläche des Planbereiches umfasst ca. 1,3 ha.
Für den Planbereich ist der Lageplan zum Vorentwurf der 21. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 08.05.2024 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen mit Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung, Begründung und Umweltbericht sind in der Zeit vom 08.07.2024 bis 09.08.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet unter der Internet-Adresse www.gvv-neckartenzlingen.de eingestellt und können dort eingesehen werden.
Darüber hinaus besteht während der Veröffentlichungsfrist die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus in Neckartenzlingen, Planstraße 2, während der üblichen Öffnungszeiten. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per Email an info@gvv-neckartenzlingen.de, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen abgegeben werden.
Neckartenzlingen,
gez.
Melanie Braun
Vorsitzende des GVV Neckartenzlingen
FNP Begründung Vorentwurf.pdf (PDF-Dokument, 1,27 MB, 09.07.2024)
FNP Plan Vorentwurf.pdf (PDF-Dokument, 1,47 MB, 09.07.2024)
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung.pdf (PDF-Dokument, 2,56 MB, 09.07.2024)
FNP Änderung Solarpark B312 6.6.2024.pdf (PDF-Dokument, 194,66 KB, 09.07.2024)