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Öffentliche Bekanntmachung
icon.crdate20.12.2022
20. Änderung (Altdorf) des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
20. Änderung (Altdorf) des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
Öffentliche Auslegung
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen hat in öffentlicher Sitzung am 16.11.2022 den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer neuen Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Schule, Kindergarten, sportliche und kulturelle Zwecke in Altdorf gebilligt und beschlossen den Planentwurf nach §3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt auf Gemarkung Altdorf, am nordöstlichen Ortsrand von Altdorf, im Bereich der Schule und wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden: durch die Flurstücke Nr. 484, 485 und 486 im Gewann Käppelesäcker, die teilweise in den Planbereich einbezogen sind,
- im Osten: durch das Flurstück Nr. 487 und 489 im Gewann Käppelesäcker, die bebauten Grundstücke Stuttgarter Straße 37 und 39 und die Stuttgarter Straße,
- im Süden: durch die Neckartenzlinger Straße,
- im Westen: durch das Flurstück Nr. 483/1 im Gewann Käppelesäcker und das Grundstück Neckartenzlinger Straße 8.
Für den Planbereich ist der Lageplan zum Entwurf der 20. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 06.10.2022 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 06.10.2022 wird mit Begründung, Umweltbericht und Anlagen, sowie vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 02.01.2023 bis 03.02.2023 (Auslegungsfrist) im Rathaus in Neckartenzlingen, Planstraße 2, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:
Die Planunterlagen können darüber hinaus im Internet auf der Homepage des GVV Neckartenzlingen unter der Internet-Adresse www.gvv-neckartenzlingen.de eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Informationen über
- die naturräumliche Lage des Planbereiches,
- die Betroffenheit von Schutzgebieten,
- die Betroffenheit des Biotoptyps Streuobstwiese,
- die geplante Nutzung von Boden, Natur und Landschaft,
- die Beschreibung und Bewertung des Umweltbestandes der Schutzgüter Biotope und Arten, Landschaftsbild, Klima und Luft, Boden, Wasser, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Fläche,
- die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Biotope und Arten, Landschaftsbild, Klima und Luft, Boden, Wasser, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Fläche,
- die Belange der Landwirtschaft,
- die möglichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation negativer Umweltauswirkungen,
- die Betroffenheit der relevanten Tierarten Vögel, Reptilien, Fledermäuse, Schmetterlinge und Totholzkäfer,
- die Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen für die betroffenen Tierarten der Vögel, Fledermäuse und Totholzkäfer.
- die Maßnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich für die betroffenen Tierarten der Vögel und Fledermäuse.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. §7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Neckartenzlingen,
gez.
Melanie Braun
Vorsitzende des GVV Neckartenzlingen
Anlagen als pdf-Datei:
Stellungnahmen zum Vorentwurf (PDF-Dokument, 4,52 MB, 20.12.2022)
Entwurf Änderungsplan (PDF-Dokument, 1,32 MB, 20.12.2022)
Entwurf Begründung (PDF-Dokument, 2,49 MB, 20.12.2022)
Relevanzprüfung zum Artenschutz (PDF-Dokument, 1,23 MB, 20.12.2022)