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Pressemitteilung Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen
icon.crdate27.06.2022
Lesen Sie hier die Pressemitteilung vom 27.06.2022 zum Thema Bodenrichtwerte.
Information zu den neuen Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2022
PRESSEMITTEILUNG VOM 27.06.2022
Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“
informiert:
Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte für die
Verbandsstädte und Verbandsgemeinden Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die
Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am
Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler,
Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck,
Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen,
Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern,
Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und
Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen zum
Stichtag 01.01.2022 beschlossen und die Bodenrichtwertzonen neu festgelegt.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des
Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets
(Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art
und Maß der Nutzbarkeit (§ 5 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und
für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV)
vorliegen.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in
bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die
Grundstücke unbebaut wären.
Die Bodenrichtwerte stehen ab 01.07.2022 auf der Homepage des
Gemeinsamen Gutachterausschusses unter dem Link
www.gutachterausschuss-lkes.de/leistungen/bodenrichtwerte zur Verfügung.
Ebenso werden die Bodenrichtwertkarten im Internet im Bodenrichtwertinfosystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) einsehbar sein.