Hauptbereich
Grund- und Gewerbesteuer
icon.crdate04.02.2022
Steuertermin 15.02.2022
Der nächste Fälligkeitstermin für die Grund- und Gewerbesteuervorauszahlung ist der 15. Februar 2022.
Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die der Gemeinde kein SEPA-Basislastschriftmandat („Einzugsermächtigung“) erteilt haben, diesen Termin einzuhalten, da wir bei verspäteter Zahlung gesetzlich verpflichtet sind, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Steuerschulden sind sogenannte Bringschulden, d. h. der Zahlungseingang gilt nur dann als rechtzeitig erfolgt, wenn er spätestens am Fälligkeitstag auf einem Konto der Gemeinde gutgeschrieben ist. In diesem Zusammenhang ist der Tag der Auftragserteilung beim Bankinstitut unerheblich.
Falls uns ein SEPA-Basislastschriftmandat vorliegt, ziehen wir den fälligen Zahlungsbetrag rechtzeitig zum 15. Februar 2022 von Ihrem Konto ein.
Weiterer wichtiger Hinweis zur Grundsteuer:
Bei Grundstücksverkäufen (Eigentümerwechsel) während des Jahres bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat.
Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber.
Anmeldung zur Hundesteuer
Die Hundebesitzer werden aufgefordert, alle bisher nicht angemeldeten drei Monate alten Hunde beim zuständigen Bürgermeisteramt umgehend anzumelden. Nach der Hundesteuersatzung ist hierzu jeder Hundebesitzer innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung verpflichtet. Verstöße gegen diese Anzeigepflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.