Neuigkeiten: Gemeinde Neckartenzlingen


Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Suchfeld fokusieren,
Zur Inhaltsübersicht,
,

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Altdorf
Altenriet
Bempflingen
Kleinbettlingen
Neckartailfingen
Schlaitdorf
Neckartenzlingen
printlink
Neuigkeiten

Hauptbereich

Grund- und Gewerbesteuer

icon.crdate04.02.2022

Steuertermin 15.02.2022

Der nächste Fälligkeitstermin für die Grund- und Gewerbesteuervorauszahlung ist der 15. Februar 2022.
Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die der Gemeinde kein SEPA-Basislastschriftmandat („Einzugsermächtigung“) erteilt haben, diesen Termin einzuhalten, da wir bei verspäteter Zahlung gesetzlich verpflichtet sind, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.

Steuerschulden sind sogenannte Bringschulden, d. h. der Zahlungseingang gilt nur dann als rechtzeitig erfolgt, wenn er spätestens am Fälligkeitstag auf einem Konto der Gemeinde gutgeschrieben ist. In diesem Zusammenhang ist der Tag der Auftragserteilung beim Bankinstitut unerheblich.

Falls uns ein SEPA-Basislastschriftmandat vorliegt, ziehen wir den fälligen Zahlungsbetrag rechtzeitig zum 15. Februar 2022 von Ihrem Konto ein.

Weiterer wichtiger Hinweis zur Grundsteuer:
Bei Grundstücksverkäufen (Eigentümerwechsel) während des Jahres bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat.

Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber.

Anmeldung zur Hundesteuer
Die Hundebesitzer werden aufgefordert, alle bisher nicht angemeldeten drei Monate alten Hunde beim zuständigen Bürgermeisteramt umgehend anzumelden. Nach der Hundesteuersatzung ist hierzu jeder Hundebesitzer innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung verpflichtet. Verstöße gegen diese Anzeigepflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.