Neuigkeiten: Gemeinde Neckartenzlingen


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Neuigkeiten

Hauptbereich

19. Änderung (Altdorf) des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen

icon.crdate22.05.2021

Neuausweisung einer Gewerblichen Baufläche „Obere Liesäcker – Erweiterung“ in Altdorf

Öffentliche Bekanntmachung

19. Änderung (Altdorf) des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen

Neuausweisung einer Gewerblichen Baufläche „Obere Liesäcker – Erweiterung“ in Altdorf
Öffentliche Auslegung
 

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen hat in öffentlicher Sitzung am 19.05.2021 den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer neuen gewerblichen Baufläche in Altdorf gebilligt und beschlossen den Planentwurf nach §3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Das Plangebiet der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt auf Gemarkung Altdorf, nordwestlich des bestehenden Gewerbegebietes „Obere Liesäcker“ und wird wie folgt begrenzt:

  • Im Nordwesten: durch des Feldweg Flurstück Nr. 255 in Verlängerung der Neckartailfinger Straße,
  • Im Nordosten: durch den Feldweg Nr. 223/1 östlich des Gewerbegebietes Obere Liesäcker,
  • Im Südosten: durch die Regenwassermulde am nördlichen Rand des Gewerbegebietes Obere Liesäcker
  • Im Südwesten: durch die Grünflächen im rückwärtigen Bereich der Grundstücke Neckartailfinger Straße 12 und 14 und den Dirtpark.

Für den Planbereich ist der Lageplan zum Entwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 25.03.2021 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:

Öffentliche Auslegung:

Der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 25.03.2021 wird mit Begründung, Umweltbericht und vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB findet auf Grund der COVID – 19 - Pandemie in der Zeit

 

vom 07.06.2021 bis 08.07.2021 (Auslegungsfrist, je einschließlich)

 

durch eine Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet unter der Internet-Adresse

www.gvv-neckartenzlingen.de

und

in Form einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen im Rathaus Neckartenzlingen, Planstraße 2, während der üblichen Öffnungszeiten statt. Um vorherige telefonische Terminabsprache unter 07127-1801-31, Frau Seker wird gebeten.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

 

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Informationen über

  • die naturräumliche Lage des Planbereiches,
  • die Betroffenheit von Schutzgebieten,
  • die geplante Nutzung von Boden, Natur und Landschaft,
  • die Beschreibung und Bewertung des Umweltbestandes der Schutzgüter Biotope und Arten, Landschaftsbild, Klima und Luft, Boden, Wasser, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Fläche,
  • die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Biotope und Arten, Landschaftsbild, Klima und Luft, Boden, Wasser, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Fläche,
  • die möglichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation negativer Umweltauswirkungen,
  • artenschutzrechtliche Habitatpotenziale.
 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. §7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Neckartenzlingen,

gez.

Melanie Braun

Vorsitzende des GVV Neckartenzlingen


ergänzende Unterlagen (als pdf-Datei):
Zusammenstellung Stellungnahmen (PDF-Dokument, 3,51 MB, 22.05.2021)

Entwurf Plan (PDF-Dokument, 2,23 MB, 22.05.2021)

Entwurf Begründung (PDF-Dokument, 870,77 KB, 22.05.2021)

Relevanzprüfung zum Artenschutz (PDF-Dokument, 1,07 MB, 22.05.2021)

Umweltbericht (PDF-Dokument, 591,03 KB, 22.05.2021)