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Öffentliche Bekanntmachung
icon.crdate01.12.2020
19. Änderung (Altdorf) des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen Aufstellungsbeschluss nach §2 Abs.1 BauGB
19. Änderung (Altdorf) des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
Aufstellungsbeschluss nach §2 Abs.1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen hat am 18.11.2020 in öffentlicher Sitzung aufgrund von §2 Abs.1 BauGB i.V. mit §1 Abs.8 BauGB beschlossen den Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen zu ändern.
Ziel der Planung ist die Ausweisung einer neuen Gewerbebaufläche im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Obere Liesäcker für einen in Altdorf ansässigen Gewerbebetrieb.
Das Plangebiet der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt auf Gemarkung Altdorf, nordwestlich des bestehenden Gewerbegebietes „Obere Liesäcker“ und wird wie folgt begrenzt:
- Im Nordwesten: durch des Feldweg Flurstück Nr. 255 in Verlängerung der Neckartailfinger Straße,
- Im Nordosten: durch den Feldweg Nr. 223/1 östlich des Gewerbegebietes Obere Liesäcker,
- Im Südosten: durch die Regenwassermulde am nördlichen Rand des Gewerbegebietes Obere Liesäcker
- Im Südwesten: durch die Grünflächen im rückwärtigen Bereich der Grundstücke Neckartailfinger Straße 12 und 14 und den Dirtpark.
Für den Planbereich ist der Lageplan zum Vorentwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 18.11.2020 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem unmaßstäblichen Kartenausschnitt (siehe unten).
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Planunterlagen. Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung kann in der Zeit vom 14.12.2020 bis 22.01.2021 im Rathaus in Neckartenzlingen, Planstraße 2, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Um vorherige telefonische Terminabsprache unter 07127-1801-31, Frau Seker wird gebeten.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.gvv-neckartenzlingen.de und im zentralen Internetportal des Landes eingestellt.
gez.
Melanie Braun
Vorsitzende des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
Begründung (pdf-Datei) (PDF-Dokument, 690,21 KB, 01.12.2020)
Flächennutzungsplan Änderung (pdf-Datei) (PDF-Dokument, 2,88 MB, 01.12.2020)