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Öffentliche Bekanntmachung
icon.crdate16.12.2025
Berichtigung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
Berichtigung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
„Greutlach II“ (Gemeinde Altdorf)
„Mehrfamilienhaus Greutlach“ (Gemeinde Altdorf)
„Gewerbegebiet Öschle – 4. Änderung“ (Gemeinde Altenriet)
„Halde – 4. Änderung“ (Gemeinde Altenriet)
„Käppele - 4. Änderung“ (Gemeinde Altenriet)
„Obere Au II“ (Gemeinde Bempflingen)
„Auwiesen - Erweiterung“ (Gemeinde Neckartenzlingen)
„Lachenäcker I – 2. Änderung“ (Gemeinde Schlaitdorf)
„Lachenäcker I – 3. Änderung“ (Gemeinde Schlaitdorf)
„Neckartailfinger Straße – 4. Änderung“ (Gemeinde Schlaitdorf)
Die Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen haben in den vergangenen Jahren verschiedene Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB oder §13b BauGB aufgestellt. Bei diesen Verfahren wird der Flächennutzungsplan gem. §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, sofern der Bebauungsplan von der Darstellung des Flächennutzungsplanes abweicht, im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes angepasst.
Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften des Baugesetzbuches über die Ausstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne gesonderte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, da diese im Bebauungsplanverfahren durchgeführt wurde und beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Berichtigungen. Dargestellt ist auf der jeweils linken Bildseite der Stand des Flächennutzungsplanes vor der Berichtigung und auf der jeweils rechten Bildseite der berichtigte Stand, innerhalb der schwarz gestrichelten Linie.
Gemeinde Altdorf, „Greutlach II“
Gemeinde Altdorf, „Mehrfamilienhaus Greutlach“
Gemeinde Altenriet, „Gewerbegebiet Öschle – 4. Änderung“
Gemeinde Altenriet, „Halde – 4. Änderung“
Gemeinde Altenriet, „Käppele – 4. Änderung“
Gemeinde Bempflingen, „Obere Au II“
Gemeinde Neckartenzlingen, Auwiesen – Erweiterung“
Gemeinde Schlaitdorf, „Lachenäcker I – 2. Änderung“
Gemeinde Schlaitdorf, „Lachenäcker I – 3. Änderung“
Gemeinde Schlaitdorf, „Neckartailfinger Straße – 4. Änderung“
Die Berichtigungen des Flächennutzungsplanes werden hiermit bekanntgemacht.
In den aktuellen Flächennutzungsplan und die Berichtigungen kann im Rathaus in Neckartenzlingen, Planstraße 2 zu den folgenden Zeiten Einsicht genommen werden:
Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 – 18:30 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Jede Person kann in den Flächennutzungsplan und die Berichtigungen Einsicht nehmen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Melanie Braun
Vorsitzende des Gemeindeverwaltungsverbandes

















