Neuigkeiten: Gemeinde Neckartenzlingen


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Neuigkeiten

Hauptbereich

Öffentliche Bekanntmachung

icon.crdate16.12.2025

Berichtigung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen

Berichtigung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen

„Greutlach II“ (Gemeinde Altdorf)
„Mehrfamilienhaus Greutlach“ (Gemeinde Altdorf)
„Gewerbegebiet Öschle – 4. Änderung“ (Gemeinde Altenriet)
„Halde – 4. Änderung“ (Gemeinde Altenriet)
„Käppele - 4. Änderung“ (Gemeinde Altenriet)
„Obere Au II“ (Gemeinde Bempflingen)
„Auwiesen - Erweiterung“ (Gemeinde Neckartenzlingen)
„Lachenäcker I – 2. Änderung“ (Gemeinde Schlaitdorf)
„Lachenäcker I – 3. Änderung“ (Gemeinde Schlaitdorf)
„Neckartailfinger Straße – 4. Änderung“ (Gemeinde Schlaitdorf)

Die Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen haben in den vergangenen Jahren verschiedene Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB oder §13b BauGB aufgestellt. Bei diesen Verfahren wird der Flächennutzungsplan gem. §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, sofern der Bebauungsplan von der Darstellung des Flächennutzungsplanes abweicht, im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes angepasst.

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften des Baugesetzbuches über die Ausstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne gesonderte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, da diese im Bebauungsplanverfahren durchgeführt wurde und beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Berichtigungen. Dargestellt ist auf der jeweils linken Bildseite der Stand des Flächennutzungsplanes vor der Berichtigung und auf der jeweils rechten Bildseite der berichtigte Stand, innerhalb der schwarz gestrichelten Linie.

Gemeinde Altdorf, „Greutlach II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat am 18.10.2022 den Bebauungsplan „Greutlach II“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist am 28.10.2022 durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten.

Gemeinde Altdorf, „Mehrfamilienhaus Greutlach“

Der Gemeinderat der Gemeinde Altdorf hat am 09.07.2024 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mehrfamilienhaus Greutlach“ als Satzung beschlossen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist am 19.07.2024 durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten.

Gemeinde Altenriet, „Gewerbegebiet Öschle – 4. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Altenriet hat am 15.05.2012 den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Öschle – 4. Änderung“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist am 25.05.2012 durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten.

Gemeinde Altenriet, „Halde – 4. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Altenriet hat am 30.07.2009 den Bebauungsplan „Halde – 4. Änderung“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist am 07.08.2009 durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten.

Gemeinde Altenriet, „Käppele – 4. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Altenriet hat am 20.04.2021 den Bebauungsplan „Käppele – 4. Änderung“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist am 23.04.2021 durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten.

Gemeinde Bempflingen, „Obere Au II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Bempflingen hat am 03.12.2024 den Bebauungsplan „Obere Au II“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist am 06.12.2024 durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten.

Gemeinde Neckartenzlingen, Auwiesen – Erweiterung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Neckartenzlingen hat am 20.10.2020 den Bebauungsplan „Auwiesen - Erweiterung“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist am 23.10.2020 durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten.

Gemeinde Schlaitdorf, „Lachenäcker I – 2. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlaitdorf hat am 28.09.2009 den Bebauungsplan „Lachenäcker I – 2. Änderung“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist am 02.10.2009 durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten.

Gemeinde Schlaitdorf, „Lachenäcker I – 3. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlaitdorf hat am 17.09.2012 den Bebauungsplan „Lachenäcker I – 3. Änderung“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist am 21.09.2012 durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten.

Gemeinde Schlaitdorf, „Neckartailfinger Straße – 4. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlaitdorf hat am 05.11.2018 den Bebauungsplan „Neckartailfinger Straße – 4. Änderung“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist am 09.11.2018 durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten.

Die Berichtigungen des Flächennutzungsplanes werden hiermit bekanntgemacht.

In den aktuellen Flächennutzungsplan und die Berichtigungen kann im Rathaus in Neckartenzlingen, Planstraße 2 zu den folgenden Zeiten Einsicht genommen werden:

Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 – 18:30 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Jede Person kann in den Flächennutzungsplan und die Berichtigungen Einsicht nehmen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Melanie Braun
Vorsitzende des Gemeindeverwaltungsverbandes