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Öffentliche Bekanntmachung
icon.crdate05.12.2024
22. Änderung (Neckartenzlingen) des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen / Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
22. Änderung (Neckartenzlingen) des Flächennutzungsplanes des
Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
Veröffentlichung im Internet und Öffentliche Auslegung
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen hat in öffentlicher Sitzung am 27.11.2024 den Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer neuen Sonderbaufläche für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Fläche der Verkehrsinseln im Bereich der Ausfahrt B312/L1208b gebilligt und beschlossen den Planentwurf nach §3 Abs.2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Neckartenzlingen, südlich der Ortslage und nordwestlich des Gewerbegebietes Schleieräcker (Fa. Adler). Es umfasst die beiden Verkehrsgrüninseln im Bereich der Anschlussstelle der L1208b (Metzinger Straße) an die Bundesstraße B312. Die Fläche des Planbereiches umfasst ca. 1,3 ha.
Für den Planbereich ist der Lageplan zum Vorentwurf der 22. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 18.10.2024 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung:
Der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 18.10.2024 wird mit Begründung, Umweltbericht und Anlagen, sowie vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 09.12.2024 bis 17.01.2025 (Veröffentlichungsfrist, je einschließlich) im Internet veröffentlicht. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen können auf der Homepage des GVV Neckartenzlingen unter der Internet-Adresse www.gvv-neckartenzlingen.de eingesehen werden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus in Neckartenzlingen, Planstraße 2 zu den folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 – 18:30 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Informationen über
- Die Bedeutung des Einsatzes erneuerbarer Energien für den Klimaschutz,
- die naturräumliche Lage des Planbereiches,
- die Betroffenheit von Schutzgebieten,
- die Betroffenheit des Biotopverbundes,
- die Betroffenheit der regionalen Grünzensur,
- die geplante Nutzung von Boden, Natur und Landschaft,
- die Beschreibung und Bewertung des Umweltbestandes der Schutzgüter Biotope und Arten, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter,
- die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Biotope und Arten, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter,
- die mögliche Art der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation negativer Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Biotope und Arten, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft,
- die Betroffenheit der relevanten Tierarten Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien und weitere Arten
- die Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen für die Tierarten Fledermäuse und Vögel
- die mögliche Blendwirkung der Anlage.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen als elektronische Erklärung per E-Mail an die Adresse E-Mail-Adresseinfo(@)gvv-neckartenzlingen.de abgegeben werden. Stellungnahmen können auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Verwaltung des Gemeindeverwaltungsverbandes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. §7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Neckartenzlingen,
gez.
Melanie Braun
Vorsitzende des GVV Neckartenzlingen
FNP-Begründung-Entwurf (PDF-Dokument, 2,13 MB, 05.12.2024)
FNP-Plan-Entwurf (PDF-Dokument, 1,48 MB, 05.12.2024)
FNP-Artenschutz_Relevanzprüfung_HPC (PDF-Dokument, 2,56 MB, 05.12.2024)
FNP-Umweltbericht (PDF-Dokument, 206,40 KB, 05.12.2024)
FNP-Zusammenstellung-Stellungnahmen (PDF-Dokument, 6,27 MB, 05.12.2024)